Bodenseepatent für Urlauber
Benötigen Sie ein Ferienpatent? Hier finden Sie die Informationen
Zeitlich befristetes Bodenseeschifferpatent für Urlauber
Wenn Sie auf dem Bodensee segeln oder ein Motorboot fahren möchten, dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Segel-/SBF-schein (Befähigungsnachweis) auch ein Bodenseeschifferpatent. Für Urlauber, welche nur eine begrenzte Zeit im Jahr auf dem Bodensee segeln oder ein Motorboot fahren möchten gibt es eine kostengünstigere Alternative – das Ferienpatent.
Das Ferienpatent gilt einen begrenzten Zeitraum (1 Monat) und sorgt dafür, dass während Ihrer Zeit am Bodensee Ihr Befähigungsnachweis anerkannt wird. Anbei eine Liste der Befähigungsnachweise, zu denen ein Ferienpatent ersteilt werden kann (Quelle: Landratsamt Friedrichshafen)
Liste der Befähigungsscheine zur Anerkennung des Ferienpatents
Befähigungsnachweis | Anerkennung Ferienpatent |
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Sportbootführerschein Binnen unter Segel | Anerkennung für Segeln |
Sportbootführerschein Binnen unter Motor | Anerkennung für Motor |
Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor | Anerkennung für Segeln und Motor |
Sportbootführerschein See | Anerkennung für Motor |
A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31.03.1989 | Anerkennung für Segeln |
Motorbootführerschein A für Binnenfahrt | Anerkennung für Motor |
Sportbootführerschein ausgestellt seit 01.12.1992 | je nach Kategorie des Scheins |
Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 01.10.1992 | je nach Kategorie des Scheins |
Sportküstenschifferschein | Anerkennung für Segeln |
Beantragung Ferienpatent
Das Ferienpatent Bodensee kann bei verschiedenen Landratsämtern beantragt werden, für Informationen und Formalien zum Ferienpatent beim Landratsamt Friedrichshafen klicken Sie bitte hier.
Beim Landratsamt Lindau können Sie direkt ein PDF-Formular zur Beantragung des Ferienpatents herunterladen.