Benötigen Sie ein Ferienpatent? Hier finden Sie die Informationen

Zeitlich befristetes Bodenseeschifferpatent für Urlauber

Wenn Sie auf dem Bodensee segeln oder ein Motorboot fahren möchten, dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Segel-/SBF-schein (Befähigungsnachweis) auch ein Bodenseeschifferpatent. Für Urlauber, welche nur eine begrenzte Zeit im Jahr auf dem Bodensee segeln oder ein Motorboot fahren möchten gibt es eine kostengünstigere Alternative – das Ferienpatent.

Das Ferienpatent gilt einen begrenzten Zeitraum (1 Monat) und sorgt dafür, dass während Ihrer Zeit am Bodensee Ihr Befähigungsnachweis anerkannt wird. Anbei eine Liste der Befähigungsnachweise, zu denen ein Ferienpatent ersteilt werden kann (Quelle: Landratsamt Friedrichshafen)

Liste der Befähigungsscheine zur Anerkennung des Ferienpatents

Befähigungsnachweis Anerkennung Ferienpatent
Sportbootführerschein Binnen unter Segel Anerkennung für Segeln
Sportbootführerschein Binnen unter Motor Anerkennung für Motor
Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor Anerkennung für Segeln und Motor
Sportbootführerschein See Anerkennung für Motor
A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31.03.1989 Anerkennung für Segeln
Motorbootführerschein A für Binnenfahrt Anerkennung für Motor
Sportbootführerschein ausgestellt seit 01.12.1992 je nach Kategorie des Scheins
Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 01.10.1992 je nach Kategorie des Scheins
Sportküstenschifferschein Anerkennung für Segeln

Beantragung Ferienpatent

Das Ferienpatent Bodensee kann bei verschiedenen Landratsämtern beantragt werden, für Informationen und Formalien zum Ferienpatent beim Landratsamt Friedrichshafen klicken Sie bitte hier.

Beim Landratsamt Lindau können Sie direkt ein PDF-Formular zur Beantragung des Ferienpatents herunterladen.