Yachtcharter

Charter-AGB

AGB VON YACHTCHARTER-BODENSEE24

1. CHARTERKOSTEN UND ANZAHLUNG 
Der Chartervertrag wird erst nach voller Bezahlung der Charterkosten an Yachtcharter-Bodensee 24 rechtskräftig. Der Betrag schließt die Benützung der Yacht inkl. einer Grundausstattung von Koch-/-geschirr und Besteck ein. Der Mieter überweist die Charterkosten auf das Geschäftskonto von Yachtcharter-Bodensee 24 in folgenden Raten:

  • 50% der Kosten (Anzahlung) anlässlich der Buchung der Yacht für einen bestimmten Zeitraum;
  • 50% der Kosten (Restahlung) spätestens 4 (vier) Wochen vor dem Beginn des Chartertermins.

Die Bezahlungschritte erfolgen anhand einer gesplitteten Rechnung (Anzahlung/Restzahlung) die von Yachtcharter-Bodensee 24 dem Mieter gleich nach Erhalt der Buchungsanfrage zugestellt wird. Damit die Yacht in den festen Reservierungsstatus übergehen kann, ist der Mieter verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen vom Rechnungsdatum an auf das Geschäftskonto von Yachtcharter-Bodensee 24 zu überweisen und anschließend den Zahlungsbeleg an Yachtcharter-Bodensee 24 zu übermitteln. Um dann auch noch den rechtsgültigen Status des Chartervertrages zu erlangen, muß fristgerecht der Überweisungsbeleg der Restzahlung an Yachtcharter-Bodensee 24 übermittelt werden. Der Treibstoff ist im Betrag nicht inbegriffen.

2. SICHERHEITSKAUTION
Die Kaution muss bei Übernahme der Yacht vom Mieter in -cash- bei Yachtcharter-Bodensee 24 hinterlegt werden. Die ganze Kaution erhält der Mieter nach der ordnungsgemässen Rückgabe der Yacht wieder zurück, aber nur in diesem Falle, dass bei Rückgabe der Yacht, an selbiger oder an ihrer Ausstattung keine Mängel festgestellt werden und auch keine Ansprüche Dritter gelten oder angekündigt worden sind, welche im Zusammenhang mit dem Verleih der Yacht stehen.

Im Falle, dass Ausstattungsteile verloren gehen oder beschädigt werden oder die Yacht selbst nicht ordnungsgemäß zurück gegeben werden kann, so wird Yachtcharter-Bodensee 24 den Betrag (einen Teil der Kaution oder die ganze Kaution) die dem Neuwert des Verlustes bzw. der Reparatur entspricht zurückbehalten. Sollte wegen der Beschädigung die Yacht nicht mehr weitervermietet werden können, hat Yachtcharter-Bodensee 24 das Recht, den Betrag der Ausfallentschädigung wieder vom Mieter einzufordern. Der Mieter muss täglich das Motoröl kontrollieren. Ein wegen Ölmangel im Motor verursachter Sachschaden ist von der Versicherung nicht gedeckt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Yacht zum bestimmten Zeitpunkt und im Vertrag vereinbarten Ort zurückgegeben wird. Der Mieter ist damit einverstanden, dass für jede verspätete Zeiteinheit (1 Std.) der Yachtrückgabe an Yachtcharter-Bodensee 24 ein Aufschlag von 50,-€ in Rechnung gestellt wird.

Damit kommt der Mieter für die entgangen Chartereinnahmen wegen Nichtverfügbarkeit der Yacht gegenüber Yachtcharter-Bodensee 24 auf. Sollten ausgesprochen schlechte Witterungsverhältnisse Schuld für die verspätete Rückgabe sein, so wird Yachtcharter-Bodensee 24 dem Mieter den normalen Mietbetrag zuzüglich 50% in Rechnung stellen. Yachtcharter-Bodensee 24 ist betreffend verspätete Rückgabe der Yacht durch die Eintragung über schlechte Witterungsverhältnisse im Logbuch zu verständigen.

3. KOSTEN WÄHREND DER MIETZEIT
Nach Übernahme der Yacht trägt der Mieter alle Kosten der täglichen Anlegegebühren außerhalb des Heimathafens, die Kosten für Öl, Treibstoff, Wasser, Reinigung und sonstigen Bedarf, sowie Behebung von Schäden jeglicher Art, die auf der Yacht während der Mietzeit auftreten können und nicht zum normalen Verschleiß des Yachten gehören, ausser der Mieter hat sich unter vorheriger Absprache eine Kostenübernahmebestätigung aufgrund der technischen Notwendigkeit eingeholt. Der Mieter muss eine entsprechende Rechnung vorweisen. Die Rückvergütung der Auslagen erfolgt von Yachtcharter-Bodensee 24 nach Ablauf der Mietzeit.

4. RÜCKTRITT VOM MIETVERTRAG
Sollte der Mieter aus irgendeinem Grunde nicht in der Lage sein, die Yacht zu übernehmen, kann er eine zweite Person ausfindig machen, die an seiner Stelle alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übernehmen wird. Aber grundsätzlich wird eine Reiserücktrittversicherung empfohlen, welche auch von Yachtcharter-Bodensee 24 angeboten werden kann. Sollte für den Mieter kein Ersatz gefunden werden, wird Yachtcharter-Bodensee 24 folgendes zurückbehalten:

  • 50% vom Betrag lt. Art. 3. dieses Vertrags, wenn der Rücktritt seitens des Mieters spätestens 29 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt;
  • den ganzen Betrag lt. Art. 3. dieses Vertrags, sollte der Rücktritt seitens des Mieters zwischen 28 bis 0 Tage vor dem Mietbeginn erfolgen, dasselbe trifft zu, wenn der Rücktritt bereits nach dem Beginn des Mietzeitraums erfolgt.

5. VERANTWORTUNG DES MIETERS
Für Schäden verursacht durch Nachlässigkeit und falsche Handhabe des Mieters, für die Yachtcharter-Bodensee 24 gegenüber einer Drittperson verantwortlich ist, muss der Mieter gegenüber Yachtcharter-Bodensee 24 im vollen Ausmaß aufkommen, dessen ungeachtet, ob es sich um Sachschäden oder Gerichtskosten handelt, die aus solcher Handhabe oder Nachlässigkeiten des Mieters verursacht worden sind.

6. ÜBER- UND RÜCKGABE
Die Über- und Rückgabe der Yacht erfolgt zum schriftlich vereinbarten Termin und Ort. Yachtcharter-Bodensee 24 verpflichtet sich, die Yacht im fahrtüchtigen Zustand zu übergeben. Sollte Yachtcharter-Bodensee 24 aus irgendeinem Grund die Yacht zum vereinbarten Termin oder Ort nicht zur Verfügung stellen können, so kann der Mieter eine Rückvergütung, für jene Tage an denen er über das Yacht nicht verfügen konnte, verlangen. Die durch den Vertrag vereinbarte Mietzeit kann seitens des Mieters verlängert werden und zwar für den Zeitraum, durch den sich die Übergabe des Mieters durch Yachtcharter-Bodensee 24 verzögert hat. Wenn Yachtcharter-Bodensee 24 nicht in der Lage ist, die Yacht am vereinbarten Ort 24 Stunden nach dem Ablauf des Übergabetermins zur Verfügung zu stellen oder ein vergleichbares oder besseres Schiff nicht zur Verfügung stellen kann, ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und den gesamten Mietbetrag zurückzufordern oder denjenigen Betrag für jene Tage über die er über die Yacht nicht verfügen konnte. Alle weiteren Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.

7. REKLAMATIONEN
Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Zustand der Yacht und Ausrüstung gemäß der Inventarliste zu überprüfen. Alle Einsprüche sind vor dem Antritt der Reise mitzuteilen. Mängel und Schäden der Yacht oder/und Ausstattung, die anlässlich der Übergabe nicht entdeckt wurden, berechtigen den Mieter nicht zur Reduzierung des Betrags.

8. VERSICHERUNG
Die Versicherungsbedingungen sind von der Versicherung festgelegt, bei der Yachtcharter-Bodensee 24 seine Schiffe versichert hat. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags. Der durch die Versicherung bzw. durch die Versicherungspolice gedeckten Schäden, die jedoch nicht unverzüglich Yachtcharter-Bodensee 24 gemeldet wurden, werden nicht anerkannt. In diesem Fall ist der Mieter persönlich für jeglichen Schaden, als Ergebnis der Nichtmeldung oder der verspäteten Meldung, verantwortlich.

9. FAHRTERLAUBNIS
Der Mieter muss beim Check-in einen gültigen Bootsschein zum Steuern der Yacht vorlegen bzw. erklären, welche ausdrücklich befähigte Person aus seiner Crew die Funktion des Skippers übernimmt.

10. FAHRTVERHÄLTNISSE
Der Mieter verpflichtet sich, keine Untermiete einzugehen und an keiner Regatta oder Wettfahrt teilzunehmen, ohne eine vorherige Absprache mit Yachtcharter-Bodensee 24 getroffen zu haben. Ferner wird er das Schiff nur im alkoholfreien Zustand und nicht unter Einfluss von Rauschgift steuern. Zudem werden sich auf der Yacht nur so viele Personen befinden, wie es vorgesehen ist. Das Segeln ist nur bei sicheren Wetterverhältnissen und guter Sichtweite erlaubt.

Der Mieter verpflichtet sich, Zoll- und sonstige Vorschriften und Regeln zu beachten, keine professionellen Personentransporte zu unternehmen, Fahrverbotszonen zu meiden, korrekt das Schiffslogbuch zu führen und dieses an Bord nach dem Ablauf der Mietzeit zu hinterlassen, das Schiff besorgt zu steuern und sich an keinen Schleppmanövern zu beteiligen. Im Fall von Havarien oder sonstigen Unfällen wird der Mieter genau den Hergang der Ereignisse notieren und eine Bestätigung vom nächstgelegenem Hafenkapitän, Arzt oder zuständiger Behörde verlangen. Über entstandene Havarien ist unverzüglich Yachtcharter-Bodensee 24 zu verständigen. Beschädigungen am Rumpf des Schiffes unterliegen einer genauen Untersuchung , was zu Lasten des Mieters zu erfolgen hat. Der Mieter ist verpflichtet, sofort die zuständige Behörde und Yachtcharter-Bodensee 24 bei Verschwinden der Yacht zu verständigen, sowie, wenn das Steuern der Yacht nicht mehr möglich ist oder wenn diese gepfändet oder ein Fahrverbot durch ein amtliches Organ erlassen wurde.

Bei Nichtbeachtung dieses Vertrags ist der Mieter persönlich gegenüberYachtcharter-Bodensee 24 verantwortlich und übernimmt jegliche Verantwortung für die entstandenen Folgen. Halten von Haustieren an Bord (Hunde, Katzen) ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorher eine Vereinbarung getroffen wurde. Im Hinblick auf die Witterungsverhältnisse ist der Mieter verpflichtet, Segel rechtzeitig einzuholen und er darf nicht unter voller Belastung der Segel fahren, die größer ist, als bei angenehmen Fahrverhältnissen ohne zusätzliche Belastung für Segel und Taue. Der Mieter ist verpflichtet, keine Fahrten in Seegebiete zu unternehmen, die nicht ausdrücklich freigegeben sind. Segeltörns sollten vorab vom Mieter anhand der ihm vorliegenden Seekarten vorbereitet werden.

Nachts kann er nur unter Anwendung von Navigationslichtern und bei guter Sicht vom Deck aus segeln. Bei der Übergabe der Yacht ist der Mieter verpflichtet Yachtcharter-Bodensee 24 über die geplante Segelroute zu informieren. Der Mieter darf aus folgenden Gründen den Hafen nicht verlassen: Wenn Windstärke 30 Knoten herrscht oder noch eine größere erwartet wird; wenn die Hafenbehörden ein Fahrverbot verhängt haben.        Oder ein Schaden an irgendeinem sicherheitstechnischrelevanten Teil der Yacht bekannt (dazu zählen der Motor, die Segel, das Tauwerk, die Abwasserpumpe, die Ankerwinsch, die Navigationslichter, der Kompass, die Sicherheitsausstattung u.a.); oder wenn irgendeine von den vorgenannten Vorrichtungen nicht voll funktionstüchtig ist, wenn die Treibstoffvorräte nicht ausreichen, oder der Zustand der Mannschaft unsicher bzw nicht entschlossen zum Auslaufen ist.
Yachtcharter-Bodensee24 kann sich jederzeit das Recht herausnehmen und kurzfristig auf die Verweigerung der Herausgabe des Schiffes bestehen, wenn aufgrund höherer Gewalt bzw einer behördlichen Gefahrenwarnung (wie Stark-bzw Sturmwarnung) und aus seiner Sicht eine Gefahr für die Chartercrew und das Schiff besteht. Kulanterweise kann dann der Schiffseigner einen von 3 zur Auswahl stehenden Ausweichtermine des Charterers akzeptieren. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Schiffseigner und Charterer kommen, so verfällt ersatzlos die bereits geleistete Anzahlung.

11. FÄHIGKEIT ZUM LENKEN
Yachtcharter-Bodensee 24 (oder sein Vertreter) kann vom Mieter und seiner Besatzung verlangen, ihre Fähigkeit zum Steuern der Yacht unter Beweis zu stellen und sich dies auch auf See vorzuführen zu lassen. Bei solchen Testfahrten befindet sich Yachtcharter-Bodensee 24 oder sein Vertreter an Bord der Yacht. Sollte dann im Anschluss Yachtcharter-Bodensee 24 zu der Ansicht gelangen, dass die Fachkenntnisse des Mieters nicht ausreichen, kann der Vertrag, ohne Rückgabe des Mietbetrags oder sonstiger Schadensersatzansprüche des Mieters, gekündigt werden. Yachtcharter-Bodensee 24 kann aber auch eine andere Person bestimmen, die das Steuern des Schiffes übernimmt, die sowohl für den Mieter als auch für Yachtcharter-Bodensee 24 annehmbar ist. Die damit entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Mieters und zwar für jenen Zeitraum, die für die Sicherheit der Yacht und seiner Mannschaft erforderlich ist, über die notwendige Anzahl der Tage beschließt Yachtcharter-Bodensee 24. Die Testfahrt zählt zeitlich in den Mietzeitraum.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Bei Unstimmigkeiten und bei Streitigkeiten wird man versuchen, diese im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.

13. PERSÖNLICHER DATENSCHUTZ
Der Mieter gibt seine persönlichen Daten grundsätzlich freiwilig an, die zur Anfertigungung des Vertrages und für eine weitere Kommunikationen mit dem Mieter gebraucht werden. Wobei sich Yachtcharter-Bodensee 24 verpflichtet, keine persönlichen Daten der Mieter ausser Landes oder an dritte Personen weiter zugeben (ausser für eine anstehende Strafverfolgung oder zur Übermittlung an eine entsprechend abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung). Persönliche Daten der Mieter werden in Basis von Yachtcharter-Bodensee 24 gespeichert. Der Mieter gestattet seine persönlichen Daten für Werbeakt